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Wichtigste Angaben über das Flugzeug
1.1. Charakteristik und Ausrüstung
Das Frontabfangjagdflugzeug MIG-21SPS ist ein freitragender Mitteldecker in
Ganzmetallbauweise mit Deltaflügeln, gepfeiltem Leitwerk, steuerbarer Höhenflosse
und Turbinenluftstrahltriebwerk. Die Geräteausrüstung des Flugzeugs gewährleistet
Flüge am Tage und in der Nacht unter einfachen Wetterbedingungen (EWB) und
schwierigen Wetterbedingungen (SWB).
Das
Flugzeug ist ausgerüstet mit:
a)
dem Triebwerk RIIF2S-300 mit einem - Standschub von 6200 kp bei maximaler
Nachbrennerleistung,
- Schub von 5400 kp beim Flug mit einer Machzahl von M = l in Bodennähe,
- Schub von 3900 kp bei Maximalleistung oder
b) dem Triebwerk R13-300 mit einem - Standschub von 6600 kp bei maximaler
Nachbrennerleistung, - Schub von 5800 kp beim Flug
mit einer Machzahl von M = l in Bodennähe, - Schub
von 4100 kp bei Maximalleistung,
c) dem System zum Abreisen der Grenzschicht SPS,
d) dem Bremsschirm,
e) der Funkstation R-802, dem Funkkompass ARK-IO, dem Markierungsfunkempfänger
MRP-56P und dem aktiven Antwortgeber SOU-57M,
f) dem Hauptstaurohr PWD-7 und dem Notstaurohr TP-156,
g) dem barometrischen Höhenmesser WDI-30 und dem Funkhöhenmesser für geringe
Höhen RW-UM,
h) dem kombinierten Gerät DA-200, bestehend aus dem Variometer, dem Wendezeiger
und dem Schiebezeiger,
i) der Visiereinrichtung, bestehend aus dem Funkmessvisier RP-21M und dem
optischen Visier PKI,
k) der Hebelverstellautomatik ARU-3W der Höhenflossensteuerung,
l) der Kommandoanlage ARL-S ("Lasur")
m) dem Autopiloten KAP-2,
n) der Anlage zur Nutzung von Startbeschleunigern,
o) dem Kennungsgerät SR20-2.
Im Flugzeug sind folgende Spannungsquellen und Umformer vorhanden;
a)
der Startergenerator für Gleichspannung GSR-ST-1200WT,
b) der Wechselstromgenerator SGO-8,
c) die Akkumulatoren 15SCS-45,
d) die Umformer zum Umformen von Gleichspannung in Wechselspannung PO-750A,
PT-125C, PAG-IF, PO-1500WT-31 und PT-500C.
Unter den Tragflügeln befinden sich 2 Anhängepunkte, an die angehängt werden können:
a) gelenkte Raketen
R-3S, RS-2US, Ch-66 und R-13M,
b) Behälter UB-32 und UB-16-57UM mit ungelenkten Raketen,
c) ungelenkte Raketen S-24, d) Brandmittelbehälter ZB-500, ZB-500Sch und ZB-500AS,
e) Bomben mit einem Kaliber von 50 kg, 100 kg (Splittersprengbomben, Brandbomben,
Nebelbomben, Leuchtbomben u.a.), 250 kg (Sprengbomben,
Splittersprengbomben, Brandbomben, Leuchtbomben, Kassettenbomben
u.a.) und 500 kg (Sprengbomben, Brandbomben, Leuchtbomben,
Kassettenbomben u.a.).
Unter dem Rumpf des Flugzeugs kann
1 Kraftstoffzusatzbehälter mit einem Fassungsvermögen von 490 bzw. 800 l,
l Kanonengondel GP-9, l Universalkonenbehälter UPK oder l Behälter mit dem
Störgerät SPS-141 angehängt werden.
Das Flugzeug ist mit einer hermetisierten Kabine und der Rettungseinrichtung KM-I, die ein gefahrloses Katapultieren bei den in der Tabelle 2/2 angeführten Flugregimen gewährleistet, ausgerüstet. In der Kabine ist die Sauerstoffausrüstung KKO-5 installiert; Sie gewährleistet die erforderlichen Lebensbedingungen für den Flugzeugführer in hermetisierter Kabine in allen Höhen. Zum Beobachten der hinteren Halbsphäre ist am abklappbaren Teil des Kabinendaches ein Periskop angebracht;
2. Betriebsbegrenzungen (SPS)
1. Die höchstzulässige
Startmasse des Flugzeugs beträgt 9500
kg.
2. Die höchstzulässige Startmasse des Flugzeugs beim
Start von Rasen-, Metall- und schneebe- deckten SLB beträgt 8800 kg.
3. Der höchstzulässige Anstellwinkel während des Fluges und bei beliebigen
Manövern des Flugzeugs beträgt 28° nach dem Anstellwinkelanzeiger UUA. Das
Flugzeug kippt bei Anstellwinkeln > 33 (nach dem Anstellwinkelanzeiger UUA)
ab.
4. Die höchstzulässige Abhebegeschwindigkeit des Flugzeugs beträgt 360 km/h.
5. Die höchstzulässige Geschwindigkeit beträgt beim Ein- und Ausfahren des
Fahrwerks 600 km/h und beim Flug mit ausgefahrenem Fahrwerk 700 km/h.
6. Beim Flug mit einer Geschwindigkeit v~> 1100 km/h bzw. M>1,8 darf kein
Sinken mit Längsneigungswinkeln über -20 zugelassen werden.
Unter Gefechtsbedingungen ist mit Flugzeugen
mit dem Triebwerk RIIF2S-300 ohne Anhängungen oder mit 2 Raketen R-3S bzw.
R-13M der Flug mit einer Gerätegeschwindigkeit bis 1300 km/h in H < 8000m
und bis 1200 km/h in H> 8000 m erlaubt.
Dabei darf mit Flugzeugen mit vergrößerter Seitenflosse nicht die Machzahl
M = 2,1 und bei Flugzeugen mit kleiner Seitenflosse nicht die Machzahl
M = 2,05 überschritten werden. Das vertikale Lastvielfache darf im Geschwindigkeitsbereich
von 1100 -1300 km/h in Höhen bis 2000 m und im Geschwindigkeitsbereich von
1200 ... 1300 km/h in Höhen über 2000 m nicht 5,0 überschreiten.
Höchstzulässige Gerätegeschwindigkeiten, Machzahlen und Lastvielfache
Flugparameter | Ohne Anhängung oder mit
Raketen R-3S bzw. R-13M |
Mit Raketen RS-2US | Mit Kanonengondel GP-9 | Mit Behältern UB-16-57M oder UB-32 |
Geschwindigkeit in km/h | 1200 in H>2000m oder 1300 mit TW R-13-300 |
1100 |
1200 in H> 2000m | 1200 in H> 2000m |
Machzahl | 1,95 mit Raketen R-3S; 2,0 im Verlauf von 5 Minuten |
2,05 | 2,05 | 1,8; mit UB-32 1,2 |
Lastvielfaches | Bei M <0,8 8,5 Bei M > 0,8 7,0 |
7,0 6,0 |
6,0 | 6,0 5,0 mit UB-32 |