Auszug aus dem Handbuch MiG-21 M/MF

Bei Gefechtshandlungen mit dem Flugzeug MiG-21M mit dem Triebwerk R-11F2S-300 werden für Flüge mit Geschwindigkeiten bis Vg = 1300 km/h bzw. M = 2,1 folgende Begrenzungen festgelegt:

Die Gerätegeschwindigkeit darf in 0 bis 8000m Höhe nicht 1300 km/h und in 8000 bis 13 000 m Höhe nicht 1200 km/h überschreiten.

Die M-Zahl darf in Höhen über 13 000 m nicht 2,1 überschreiten.

Das Drosseln des Triebwerke unter die Maximalleistung ist in Höhen unter 2000 m bei einer Gerätegeschwindigkeit von maximal 1100 km/h und in Höhen über 2000 m bei einer Gerätegeschwindigkeit von maximal 1200 km/h gestattet.

· Die minimale Gerätegeschwindigkeit des Flugzeugs mit vier 25O-kg-Bomben und 2 490l-Zusatzbehälter bzw. zwei UB-16-57UMP und 800-l- Zusatzbehälter beträgt 230 km/h;

· Die höchstzulässige Gerätegeschwindigkeit mit ausgefahrenem Fahrwerk: 700 km/h,

· Die höchstzulässige Geschwindigkeit beim Ausfahren des Bremsschirms: 320 km/h.

· Der Flug mit eingeschaltetem Autopiloten AP-155 ist in der Betriebsart "Rückführung" oder Stabilisierung" zur Kurs- und Höhenstabilisierung in Höhen nicht unter 100 m über dem Geländerelief gestattet.

Höchstzulässige Gerätegeschwindigkeiten, Machzahlen und Lastvielfache

 

Flugparameter Ohne Anhängung oder mit Raketen R-3S (zwei oder vier) Mit Raketen RS-2US (zwei oder vier) Mit Behältern UB-16-57UMP (zwei oder vier)
Geschwindigkeit in km/h 1300 bis H = 11500 m 1100 bis H = 5000m 1200 in H=5000m bis 12500 m 1000 bis 13500 m
Machzahl 2,1 in H > 11500m 2,05 in H > 12500 m 1,8 in H> 13500 m
Lastvielfaches

a.) bis M = 0,8
8,5 mit 2 Rak. < 1200l 8,0 < 1600l
7,0 mit 4 Rak. > 1600l

b.) bei M > 0,8
7,0 bei < 1200l
6,0 bei > 1200l

7,0 bei < 1000 l
6,5 bei < 1600 l
6,0 bei > 1600 l
5,0