Bei Gefechtshandlungen mit dem Flugzeug MiG-21M mit dem Triebwerk R-11F2S-300 werden für Flüge mit Geschwindigkeiten bis Vg = 1300 km/h bzw. M = 2,1 folgende Begrenzungen festgelegt:
Die Gerätegeschwindigkeit darf in 0 bis 8000m Höhe nicht 1300 km/h und in 8000 bis 13 000 m Höhe nicht 1200 km/h überschreiten.
Die M-Zahl darf in Höhen über 13 000 m nicht 2,1 überschreiten.
Das Drosseln des Triebwerke unter die Maximalleistung ist in Höhen unter 2000 m bei einer Gerätegeschwindigkeit von maximal 1100 km/h und in Höhen über 2000 m bei einer Gerätegeschwindigkeit von maximal 1200 km/h gestattet.
· Die minimale Gerätegeschwindigkeit des Flugzeugs mit vier 25O-kg-Bomben und 2 490l-Zusatzbehälter bzw. zwei UB-16-57UMP und 800-l- Zusatzbehälter beträgt 230 km/h;
· Die höchstzulässige Gerätegeschwindigkeit mit ausgefahrenem Fahrwerk: 700 km/h,
· Die höchstzulässige Geschwindigkeit beim Ausfahren des Bremsschirms: 320 km/h.
· Der Flug mit eingeschaltetem Autopiloten AP-155 ist in der Betriebsart "Rückführung" oder Stabilisierung" zur Kurs- und Höhenstabilisierung in Höhen nicht unter 100 m über dem Geländerelief gestattet.
Höchstzulässige Gerätegeschwindigkeiten, Machzahlen und Lastvielfache
Flugparameter | Ohne Anhängung oder mit Raketen R-3S (zwei oder vier) | Mit Raketen RS-2US (zwei oder vier) | Mit Behältern UB-16-57UMP (zwei oder vier) |
Geschwindigkeit in km/h | 1300 bis H = 11500 m | 1100 bis H = 5000m 1200 in H=5000m bis 12500 m | 1000 bis 13500 m |
Machzahl | 2,1 in H > 11500m | 2,05 in H > 12500 m | 1,8 in H> 13500 m |
Lastvielfaches |
a.) bis M = 0,8 b.) bei M > 0,8 |
7,0 bei < 1000 l 6,5 bei < 1600 l 6,0 bei > 1600 l |
5,0 |